Arbeitshilfe DFBnet: „Bewährungswiderruf“

Die nachfolgende Anleitung ermöglicht den Widerruf der Bewährung für alle Fälle, in denen die zur Bewährung ausgesetzte Strafe über das DFBnet Modul Sportgerichtsbarkeit erfasst worden ist. Der Bewährungswiderruf weicht allerdings bei der Vorgehensweise in einigen Verfahrensschritten deutlich von dem „normalen“ Ablauf ab. Die Abweichungen werden in der Arbeitshilfe je Verfahrensschritt beschrieben. In nicht beschriebenen Verfahrensschritten sollten keine Besonderheiten auftreten. 

Fallerstellung
Fallerstellung: Freier Fall

Es wird für den Widerruf ein sogenannter „Freier Fall“ verwendet. Es ist zur Anlage des Verfahrens in den folgenden Schritten vorzugehen:

1) In der Seitenleiste wird "Fall" -> "Fall anlegen" ausgewählt. 

2) Im oberen Bereich wird das Tab "Freier Fall" ausgewählt.

3) In das Feld "Fallgrundlage" wird das Aktenzeichen des ursprünglichen Urteils mit der zur Bewährung ausgesetzten Strafe eingetragen. In die Felder Spielkennung, Spieldatum und Uhrzeit ist nichts einzutragen.

4) Danach wird durch einen Klick auf die Schaltfläche unten “Fall anlegen” die bekannte Maske zur Fallerstellung geöffnet.     

 

Eingabefeld: Tatbestand

5) In das Eingabefeld “Tatbestand” ist 

 

a) bei Widerruf wegen erneuter Verurteilung: Aktenzeichen des Verfahrens der neuerlichen Verurteilung

b) Bei Widerruf wegen Nichterfüllung von Auflagen bzw. fehlendem Nachweis der Auflagenerfüllung: Die nicht erfüllte Auflage.

6) Nach dem Klick auf das Bedienfeld “Speichern” ist die Zuordnung eines Beschuldigten möglich. 

7) Auch hierbei ergeben sich Unterschiede zur gewohnten Vorgehensweise: Nach Auswahl aus der Dropdownliste bleiben die Felder leer. Es ist sodann zunächst nach dem Verein zu suchen. Nach Eingabe eines Suchbegriffs wird die Suche über das Symbol (Lupe) ausgelöst. Werden mehrere Vereine gefunden, muss der richtige Verein aus einer Dropdownliste ausgewählt werden. 

Beschuldigte zuordnen: Suche nach Verein und anschließend nach Spieler

8) Danach ist mit dem Betroffenen ebenso zu verfahren (Nachname + Vorname ausreichend). 

Soweit nachfolgend nicht anderweitig erwähnt, ergeben sich bei der weiteren Fallbearbeitung (z.B. Aufforderung zur Stellungnahme) keine Besonderheiten.

Beabsichtigte Entscheidung

Eine weitere Besonderheit ergibt sich im Bereich der Beabsichtigten Entscheidung. Neben der Rechtsgrundlage (§ 13 WDFV-Rechts- und Verfahrensordnung) ist anschließend unter “Sanktion” in der Dropdownliste der Eintrag “Keine Sanktion” auszuwählen. 

Hinweis: Es soll hier gerade keine weitere Sperre ausgesprochen werden, sondern lediglich die bereits vorhandene Strafe vollständig vollstreckt werden.

 

Beabsichtigte Entscheidung: “Keine Sanktion”

Es steht danach jeweils ein passender Mustertext für den Widerruf aufgrund erneuter Verurteilung (BW-01) und aufgrund Auflagenverstoßes (BW-02) zur Verfügung.  Beide Mustertexte sind unabhängig von der Strafart (zB ebenso für Geldstrafen) verwendbar.

 

Entscheidung

Auch im Bereich Entscheidung ergibt sich die Besonderheit, dass unter “Sanktion” in der Dropdownliste “Keine Sanktion” auszuwählen ist. Nach dem Bearbeiten der Seite ist diese zu “Speichern”. Anschließend erfolgt der eigentliche Widerruf der Bewährung über das zweite Symbol von links in der Liste der “Beteiligten”. 

 

Entscheidung: Keine Sanktion; Widerruf über zweites Symbol

 

Auf der folgenden Seite sind alle noch offenen Bewährungsstrafen aufgeführt und es lässt sich das ursprüngliche Urteil erneut einsehen. Über das erste Symbol wird der Bewährungswiderruf angestoßen und nach dem Bestätigen einer Sicherheitsabfrage wird der zur Bewährung ausgesetzte Teil (bei Spielersperren) als offene Sperre in den Spielbericht übertragen. 

 

 

Bewährungswiderruf

 

Danach ist durch Klick auf die Schaltfläche “Zurück” die Rückkehr auf die Seite “Beteiligte” möglich. Unter Mustertexte sind erneut die Mustertexte BW-01, BW-02 auswählbar. Der weitere Ablauf des Verfahrens unterscheidet sich nicht von anderen Verfahren.