Service 11.11.2021
Aktualisierte Corona-Schutzverordnung: Das gilt für den Sport
Orientierungshilfe des Landessportbund zum Sportbetrieb in NRW

Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Wichtig auch für Sportvereine: Negative Tests sind nur noch 24 Stunden gültig. Als getestete Personen gelten demnach solche mit einem bescheinigten negativen Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests.
Der Landessportbund NRW hat in einer Orientierungshilfe zusammengefasst, was zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW zu beachten ist. Hier kommen Sie direkt zur Orientierungshilfe des LSB.
WDFV-Themenseite zur Coronavirus-Situation: Informationen für den Sportbetrieb.