Coronaschutzverordnung: Das gilt jetzt für den Sport in NRW
Orientierungshilfe des LSB
Update zum 19. März 2022: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 19. März 2022 die Coronaschutzverordnung angepasst. Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr.
Für den Fußball im Freien gilt somit, dass dieser ab 19. März 2022 für alle Spieler*innen ohne weitere Corona-Nachweise möglich ist, in der Halle bleibt es bei der 3G-Regelung.
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) hat eine Orientierungshilfe zum Sportbetrieb erstellt und die wichtigsten Regelungen für den Vereins- und Breitensport zusammengefasst.
Details zu den Regelungen finden sie hier direkt in der Orientierungshilfe des LSB NRW.
Land NRW: Hier finden Sie die jeweils aktuelle Coronaschutzverordnung für das Land NRW zum Download.
Quelle: LSB NRW