Wechselperiode II

Das ist beim Vereinswechsel zu beachten

Nachricht vom: 7. Jan. 2025
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Im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) gelten besondere Wechselzeiten, um den Vereinswechsel von Spielern zu regeln und Spielberechtigungen zu erteilen. Neben der Wechselperiode I im Sommer ist die Wechselperiode II im Winter eine weitere Möglichkeit für Transfers.

Die Wechselperiode 2 beginnt am 1. Januar und endet am 31. Januar. Innerhalb dieses Zeitraums können Spieler ihren Verein wechseln, vorausgesetzt, alle erforderlichen Formalitäten werden rechtzeitig abgeschlossen.

Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, beachten Sie bitte die nachfolgenden Infos:

 

Fristen

Die vollständigen Spielberechtigungsunterlagen müssen der Passstelle / Abteilung Spielberechtigungen bis zum 31.01.2025 vorliegen bzw. via DFBnet Pass Online beantragt worden sein. Für Vertragsspieler verlängert sich die Wechselperiode bis zum 03.02.2025.

 

Abmeldung

Die Abmeldung beim abgebenden Verein muss bis 31.12.24 erfolgt sein. 

 

Ausbildungsentschädigung

Die Regelung, dass eine Nicht-Zustimmung durch Zahlung eines festgelegten Entschädigungsbetrags ersetzt werden kann, gilt in der Wechselperiode II nicht.

 

Nachträgliche Zustimmung 

Eine sofortige Spielberechtigung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss bis spätestens 31.01.2025 via DFBnet Pass Online durch den aufnehmenden Verein beantragt worden sein. 

 

Internationaler Vereinswechsel

Auch bei einem internationalen Vereinswechsel gilt die Wechselperiode, d. h. bis spätestens 31.01.2025 muss der Antrag inklusive der benötigten Unterlagen online in DFBnet Pass-Online gestellt sein.

 

Vertragsspieler (Verlängerung der WP II bis zum 03.02.2025)

  • Bei einem Vereinswechsel eines Vertragsspielers, dessen Vertrag beim abgebenden Verein durch einvernehmliche Vertragsauflösung bis zum 31.01.2025 beendet ist und der beim aufnehmenden Verein Vertragsspieler wird, ist in der Zeit vom 01.01.2025 – 03.02.2025 eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung zu erteilen.
  • WICHTIG: Ein Vertragsspieler darf in einer Spielzeit nur für zwei Vereine Pflichtspiele bestreiten.
  • In der Zeit vom 01.01.2025 bis zum 03.02.2025 kann ein Amateur eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung als Vertragsspieler nur mit Zustimmung seines früheren Vereins zum Vereinswechsel erhalten.
  • Bei einem Vereinswechsel in der Zeit vom 01.01.2025 bis zum 03.02.2025 muss der neu abzuschließende Vertrag als Vertragsspieler eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des Spieljahrs haben.

 

Folgende Punkte sind außerdem zu beachten

Wechselperiode II gilt nicht für den Jugendbereich (jüngerer A-Junior bzw. jüngere B-Juniorin abwärts).