Der Feldverweis in der Meisterschaft mit der Rechtsfolge einer Spielsperre für den Meisterschaftsspielbetrieb ist der Standardfall für den Sportrichter. Aufgrund dieser Tatsache ist die oben dargestellte Häkchen-Kombination im Modul „Sportgerichtsbarkeit“ bei der Auswahl der Spielsperre vorkonfiguriert (Vorkonfiguration). Dies bedeutet, dass der Sportrichter bei diesem Standardfall selbst keine Häkchen durch Anklicken setzen muss.
Als Kontrolle muss der Sportrichter lediglich prüfen, ob das Modul die Häkchen wie oben abgebildet richtig jeweils neben dem Textfeld „Meisterschaft“ anzeigt.
Erfolgt der Feldverweis des Spielers in einem Pokalspiel ist der Spieler sowohl im Pokal (Tatwettbewerb) als auch in der Meisterschaft (ranghöherer Wettbewerb) zu sperren.
Erfolgt der Feldverweis des Spielers in einem Freundschaftsspiel ist der Spieler sowohl für Freundschaftsspiele (Tatwettbewerb) als auch im Pokal und in der Meisterschaft (ranghöhere Wettbewerbe) zu sperren.
Erfolgt der Feldverweis des Spielers in einem Turnierspiel ist der Spieler sowohl für Turnierspiele (Tatwettbewerb) als auch für Freundschaftsspiele, den Pokal und die Meisterschaft (ranghöhere Wettbewerbe) zu sperren.
Die Zeitsperre nach Monaten und Jahren bleibt nach der Änderung des § 9 WDFV-Rechts- und Verfahrensordnung weiter möglich. Anders als die wettbewerbsbezogene Spielsperre gilt die Zeitsperre für alle Fußball-Wettbewerbe. Es sollen kurz die abweichenden Eingaben im Modul „Sportgerichtsbarkeit“ dargestellt werden:
Die Strafaussetzung einer Spielsperre zur Bewährung ist über das entsprechende Bedienfeld im Modul „Sportgerichtsbarkeit“ aktuell nicht implementiert. Zur Strafaussetzung ist daher eine Zeitsperre zu wählen.