Arbeitshilfe DFBnet: „Spielabbrüche“
Entscheidungen zu spieltechnischen Wertungen bei Spielabbrüchen
Spielabbrüche
Hilfen zu den Themen:
Feldverweis in der Meisterschaft → Spielsperre für die Meisterschaft (Liga)
Das Anlegen eines Falles und dessen Bearbeitung im Modul „Sportgerichtsbarkeit“ ist Sportrichtern und Sportrichterinnen aus der Praxis bekannt. Für das Sportstrafverfahren im Zusammenhang mit einem Spielabbruch ergeben sich keine Besonderheiten. Daher sollen im Weiteren lediglich die Aspekte erörtert werden, die bei der Eingabe des Spielwertungsverfahrens und der Arbeit mit den neuen Mustertexten besonderer Beachtung bedürfen.
- Das Anlegen und die Erstellung des Falles erfolgen bei einem Spielwertungsverfahren nach einem Spielabbruch wie gewöhnlich.
- In das Eingabefeld zum „Tatbestand“ gibt der Sportrichter entweder bereits jetzt einen der Gründe für den Spielabbruch nach § 36 Abs. 2 WDFV-Spielordnung (z. B. „Unbespielbarkeit des Platzes“, „tätlicher Angriff eines Spielers auf den Schiedsrichter“) oder - insbesondere sofern noch unklar - die allgemeine Angabe
„verschuldeten Spielabbruches“ ein.
- Die Eingaben sind anschließend über das hierfür vorgesehene Bedienfeld zu „Speichern".
- Danach erscheint zusätzlich das Bedienfeld „Neuen Beschuldigten hinzufügen“ , welches anzuklicken ist.
- Auf der nun erscheinenden Seite ist der Beschuldigte in der Dropdownliste festzulegen.
- Sofern bei Erstellung des Falles bereits ein oder mehrere Beschuldigte erkennbar sind, so sind diese wie üblich auszuwählen.
- Sofern kein „Schuldiger“ für den Spielabbruch erkennbar ist (z. B. bei höherer Gewalt [starke Dunkelheit, Gewitter]), so ist an dieser Stelle der „Heimverein“ auszuwählen.
- Wichtig: Es ist immer ein Beschuldigter auszuwählen, da eine Fortführung des Verfahrens im Modul ansonsten nicht möglich ist. Für die spätere Entscheidung oder Verwendung der Mustertexte „Spielabbruch“ ist die hier getroffene Auswahl irrelevant.
- Nachdem der Beschuldigte ausgewählt und über das Bedienfeld „Zuordnen“ bestätigt worden ist, ist der Fall erstellt.
- Für das beispielhaft gezeigte Verfahren ist lediglich zu Darstellungszwecken der Heimverein als „Beschuldigter“ ausgewählt worden.
Stellungnahme: Spielabbruch
- Bei Spielabbrüchen ist stets beiden Vereinen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
- Im Verfahrensabschnitt „Stellungnahme“ ist daher zunächst der zweite Verein über die Bedienfläche „Neuen Zeugen zuordnen“ in der unteren Leiste zu erfassen.
- Die Auswahl erfolgt hier anhand der aus dem vorherigen Schritt bekannten Dropdownliste.
- WICHTIG: Für die spätere Rechtsfolge ist dies - im Gegensatz zu Sportstrafverfahren - unproblematisch und wird die Bearbeitung nicht hindern.
- Anschließend ist für beide Vereine wie aus anderen Verfahren bekannt vorzugehen:
- Im Unterabschnitt „Beteiligte“ ist für den bereits vorausgewählten ersten erfassten Verein dann Art und Frist der anzufordernden Stellungnahme anzugeben und zu speichern.
- Danach ist der zweite Verein über die Schaltfläche „Bearbeiten“ auszuwählen und identisch vorzugehen und wiederum zu speichern.
- Entsprechend ist auch die Befragung Dritter (Zeugen wie etwa Schiesrichter) möglich.
- Anschließend ist der Unterabschnitt „Mustertexte“ auswählbar und es kann wie üblich über die Dropdownliste der Mustertext ausgewählt werden.
- Für beide Vereine kann der Mustertext mit der Bezeichnung „ST-04 – Stellungnahme: Spielabbruch (Vereine)“ ausgewählt und verwendet werden.
- Zwischen den Vereinen wird wie bereits im Schritt zuvor über die Schaltfläche „Bearbeiten“ gewechselt.
- Nach der Kontrolle des Mustertextes kann dieser wie üblich gespeichert, freigegeben und versandt werden.
Beabsichtigte Entscheidung: Spielabbruch
Im Verfahrensabschnitt „Beabsichtigte Entscheidung“ unterscheiden sich die Eingaben im Spielwertungsverfahren im Vergleich zum bekannten Sportstrafverfahren.
- Zunächst ist im Abschnitt „Gesetzesgrundlage“ in der ersten Dropdownliste „SpO“ [ = WDFV-Spielordnung] und sodann in der zweiten Dropdownliste neben dem Textfeld „§ / Nr“ entweder „36“ oder „43“ durch Anklicken auszuwählen.
- Die Auswahl richtet sich nach der zutreffenden Rechtsfolge: siehe Kasten „Übersicht Rechtsfolgen“
Entscheidung: Spielabbruch
Die Eingabe der endgültigen Entscheidung unterscheidet sich zur beabsichtigten Entscheidung kaum.
Übersicht Rechtsfolgen
Neuansetzung: § 36 Spielordnung (Mustertext(e): AB-01)
Wertung für eine Mannschaft: § 43 Spielordnung / § 24 Jugendspielordnung
(Mustertext(e): AB-02, AB-03)
Wertung gegen beide Mannschaften: § 43 Spielordnung (Mustertext(e): AB-04)
- Es ist im Abschnitt „Sanktion“ in der Dropdownliste neben dem Textfeld „Art“ die gewünschte Rechtsfolge (siehe Kasten: „Übersicht Rechtsfolgen“) auszuwählen.
- In Beispielfall demnach „Neuansetzung“.
- Die weiteren Felder (z.B. „Geldstrafe“) sind wiederum nicht auszufüllen.
- WICHTIG: Bei der „Neuansetzung“ sind die Felder unter „Kosten des Verfahrens“ (Kosten, Gebühren) unbedingt leer zu lassen; Kosten werden hier grundsätzlich nicht erhoben.
- Nach dem Speichern können dann im Unterabschnitt „Mustertexte“ wie gewohnt über die Dropdownliste die neuen Mustertexte - entsprechend der gewählten Rechtsgrundlage - ausgewählt und verwendet werden.
- Im Beispielfall ist dies demnach wiederum „AB-01 – Spielabbruch (Neuansetzung)“.
- Das weitere Vorgehen und der Abschluss des Verfahrens weisen keine Besonderheiten auf.