Arbeitshilfe DFBnet: „Spielabbrüche“

Entscheidungen zu spieltechnischen Wertungen bei Spielabbrüchen

Zum neuen Spieljahr 2020/21 stellt der WDFV im DFBnet Modul „Sportgerichtsbarkeit“ den Sportrichtern erstmals Mustertexte zur Bearbeitung von Spielabbrüchen zur Verfügung. Die Verwendung der Mustertexte dient wie bereits in den anderen Bereichen vor allem der einfacheren Durchführung des Sportrechtsverfahrens sowie der Vereinheitlichung der Sportrechtsprechung.

Anhand dieser Arbeitshilfe soll der Umgang mit einem Spielabbruch und dessen Bearbeitung mit dem Modul „Sportgerichtsbarkeit“ aufgezeigt werden. Die einzelnen Verfahrensschritte können am Ende dieser Seite je nach Bedarf direkt aufgerufen werden. Die Schritte bauen allerdings zwingend aufeinander auf. Bei einem anderen Vorgehen, ist die Arbeitshilfe daher nicht zu verwenden. 

Einführung

Die Voraussetzungen für einen Spielabbruch sind in § 36 WDFV-Spielordnung geregelt. Die Entscheidungsgewalt über einen Spielabbruch liegt allein beim Schiedsrichter, wobei seine Entscheidung grundsätzlich eine unabänderliche Tatsachenentscheidung darstellt.

Bei den Rechtsfolgen sind im Zusammenhang mit einem Spielabbruch zwei verschiedene Entscheidungen zu unterscheiden. Auf der einen Seite ist immer über die Spielwertung zu entscheiden. Auf der anderen Seite ist oft – sofern ein Verschulden von Beteiligten vorliegt – ein Sportstrafverfahren einzuleiten und durchzuführen. Spielwertungs- und Sportstrafverfahrens sind stets zwei verschiedene Verfahren. Im Modul „Sportgerichtsbarkeit“ sind daher auch zwei Verfahren anzulegen und durchzuführen. Die Rechtsfolgen für die Spielwertung richten sich nach §§ 36, 43 WDFV-Spielordnung bzw. bei den Junioren ggf. ergänzend nach § 24 WDFV-Jugendspielordnung. Die Rechtsfolgen für das Sportstrafverfahren ergeben sich aus der WDFV-Rechts- und Verfahrensordnung.

Spielabbrüche

Hilfen zu den Themen:

Erstellung des Falles

Feldverweis in der Meisterschaft → Spielsperre für die Meisterschaft (Liga)

Das Anlegen eines Falles und dessen Bearbeitung im Modul „Sportgerichtsbarkeit“ ist Sportrichtern und Sportrichterinnen aus der Praxis bekannt. Für das Sportstrafverfahren im Zusammenhang mit einem Spielabbruch ergeben sich keine Besonderheiten. Daher sollen im Weiteren lediglich die Aspekte erörtert werden, die bei der Eingabe des Spielwertungsverfahrens und der Arbeit mit den neuen Mustertexten besonderer Beachtung bedürfen.

Fallerstellung

 

  • Das Anlegen und die Erstellung des Falles erfolgen bei einem Spielwertungsverfahren nach einem Spielabbruch wie gewöhnlich.
  • In das Eingabefeld zum „Tatbestand“ gibt der Sportrichter entweder bereits jetzt einen der Gründe für den Spielabbruch nach § 36 Abs. 2 WDFV-Spielordnung (z. B. „Unbespielbarkeit des Platzes“, „tätlicher Angriff eines Spielers auf den Schiedsrichter“) oder - insbesondere sofern noch unklar - die allgemeine Angabe  
    „verschuldeten Spielabbruches“ ein.

 

Eingabefeld: Tatbestand

 

  • Die Eingaben sind anschließend über das hierfür vorgesehene Bedienfeld zu „Speichern".
  • Danach erscheint zusätzlich das Bedienfeld „Neuen Beschuldigten hinzufügen“ , welches anzuklicken ist.
  • Auf der nun erscheinenden Seite ist der Beschuldigte in der Dropdownliste festzulegen.
    • Sofern bei Erstellung des Falles bereits ein oder mehrere Beschuldigte erkennbar sind, so sind diese wie üblich auszuwählen.
    • Sofern kein „Schuldiger“ für den Spielabbruch erkennbar ist (z. B. bei höherer Gewalt [starke Dunkelheit, Gewitter]), so ist an dieser Stelle der „Heimverein“ auszuwählen.
    • Wichtig: Es ist immer ein Beschuldigter auszuwählen, da eine Fortführung des Verfahrens im Modul ansonsten nicht möglich ist. Für die spätere Entscheidung oder Verwendung der Mustertexte „Spielabbruch“ ist die hier getroffene Auswahl irrelevant.
Auswahl des Beschuldigten

 

  • Nachdem der Beschuldigte ausgewählt und über das Bedienfeld „Zuordnen“ bestätigt worden ist, ist der Fall erstellt.
  • Für das beispielhaft gezeigte Verfahren ist lediglich zu Darstellungszwecken der Heimverein als „Beschuldigter“ ausgewählt worden.
Beschuldigter zugeordnet

 

Stellungnahme

Stellungnahme: Spielabbruch

  • Bei Spielabbrüchen ist stets beiden Vereinen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Schaltfläche: Neuen Zeugen zuordnen

 

  • Im Verfahrensabschnitt „Stellungnahme“ ist daher zunächst der zweite Verein über die Bedienfläche „Neuen Zeugen zuordnen“ in der unteren Leiste zu erfassen.
    • Die Auswahl erfolgt hier anhand der aus dem vorherigen Schritt bekannten Dropdownliste.
    • WICHTIG: Für die spätere Rechtsfolge ist dies - im Gegensatz zu Sportstrafverfahren - unproblematisch und wird die Bearbeitung nicht hindern.
  • Anschließend ist für beide Vereine wie aus anderen Verfahren bekannt vorzugehen:
    • Im Unterabschnitt „Beteiligte“ ist für den bereits vorausgewählten ersten erfassten Verein dann Art und Frist der anzufordernden Stellungnahme anzugeben und zu speichern.
Auswahl des zweiten Vereins über Schaltfläche „Bearbeiten“

 

  • Danach ist der zweite Verein über die Schaltfläche „Bearbeiten“ auszuwählen und identisch vorzugehen und wiederum zu speichern.
  • Entsprechend ist auch die Befragung Dritter (Zeugen wie etwa Schiesrichter) möglich.
  • Anschließend ist der Unterabschnitt „Mustertexte“ auswählbar und es kann wie üblich über die Dropdownliste der Mustertext ausgewählt werden.
  • Für beide Vereine kann der Mustertext mit der Bezeichnung „ST-04 – Stellungnahme: Spielabbruch (Vereine)“  ausgewählt und verwendet werden.
  • Zwischen den Vereinen wird wie bereits im Schritt zuvor über die Schaltfläche „Bearbeiten“ gewechselt. 
Mustertext: Stellungnahme
  • Nach der Kontrolle des Mustertextes kann dieser wie üblich gespeichert, freigegeben und versandt werden.

 

 

 

 

Beabsichtigte Entscheidung

Beabsichtigte Entscheidung: Spielabbruch

Im Verfahrensabschnitt „Beabsichtigte Entscheidung“ unterscheiden sich die Eingaben im Spielwertungsverfahren im Vergleich zum bekannten Sportstrafverfahren.

 

Eingabemaske: Beabsichtigte Entscheidung

 

  • Zunächst ist im Abschnitt „Gesetzesgrundlage“ in der ersten Dropdownliste „SpO“ [ = WDFV-Spielordnung] und sodann in der zweiten Dropdownliste neben dem Textfeld „§ / Nr“ entweder „36“ oder „43“ durch Anklicken auszuwählen.
    • Die Auswahl richtet sich nach der zutreffenden Rechtsfolge: siehe Kasten „Übersicht Rechtsfolgen

 

Dropdown: Gesetzesgrundlage

 

Entscheidung

Entscheidung: Spielabbruch

 Die Eingabe der endgültigen Entscheidung unterscheidet sich zur beabsichtigten Entscheidung kaum. 

Eingabemaske: Entscheidung (Neuansetzung)

Übersicht Rechtsfolgen

Neuansetzung: § 36 Spielordnung (Mustertext(e): AB-01)

Wertung für eine Mannschaft: § 43 Spielordnung / § 24 Jugendspielordnung

(Mustertext(e): AB-02, AB-03)

Wertung gegen beide Mannschaften: § 43 Spielordnung (Mustertext(e): AB-04)

  • Es ist im Abschnitt „Sanktion“ in der Dropdownliste neben dem Textfeld „Art“ die gewünschte Rechtsfolge (siehe Kasten: „Übersicht Rechtsfolgen“) auszuwählen.
    • In Beispielfall demnach „Neuansetzung“.
  • Die weiteren Felder (z.B. „Geldstrafe“) sind wiederum nicht auszufüllen.
  • WICHTIG: Bei der „Neuansetzung“ sind die Felder unter „Kosten des Verfahrens“ (Kosten, Gebühren) unbedingt leer zu lassen; Kosten werden hier grundsätzlich nicht erhoben.

 

 

Entscheidung: Auswahl Mustertext (Neuansetzung)

 

  • Nach dem Speichern können dann im Unterabschnitt „Mustertexte“ wie gewohnt über die Dropdownliste die neuen Mustertexte - entsprechend der gewählten Rechtsgrundlage - ausgewählt und verwendet werden.
    • Im Beispielfall ist dies demnach wiederum „AB-01 – Spielabbruch (Neuansetzung)“.
  • Das weitere Vorgehen und der Abschluss des Verfahrens weisen keine Besonderheiten auf.