Wer in einer Fußballmannschaft am Verbandsspielbetrieb teilnehmen will, braucht einen gültigen Spielerpass.
Für die Erstausstellung und die Umschreibung von Spielerpässen bei Vereinswechseln ist in Nordrhein-Westfalen die Abteilung Spielberechtigungen des Westdeutschen Fussballverbandes zuständig.
Jährlich werden in der Passstelle ca. 190.000 Spielberechtigungsvorgänge bearbeitet, darunter ca. 60.000 Spielberechtigungsanträge als Neuausstellungen und ca. 80.000 Spielberechtigungsanträge bei Vereinswechseln.