Kinderschutz

Foto/Video: DFB

Gemeinsam Sport zu treiben und Fußball zu spielen ist mit sexuellen Übergriffen nicht vereinbar. Wir im Fußball respektieren die Grenzen des Einzelnen und das Recht auf Selbstbestimmung. Jede*r, der sich mit dem Thema Kinderschutz befasst, bringt zum Ausdruck, seine Verantwortung zum Schutz vor Missbrauch ernst zu nehmen. Aus Verantwortung gegenüber allen Beteiligten im Fußball, insbesondere gegenüber den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen, ist es notwendig, sich offen mit diesem Thema auseinander zu setzen.

Unsere angeschlossenen Landesverbände haben eigene Anlaufstellen zum Thema Kinderschutz eingerichtet. Diese erreichen Sie direkt über die folgenden Links:

Fußball-Verband Mittelrhein e.V.: https://www.fvm.de/engagement/soziales-engagement/kinderschutz/

Fußballverband Niederrhein e.V.: https://fvn.de/verband/gesellschaftsthemen/kindesschutz/

Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e.V.: https://flvw.de/de/praevention-sexualisierter-gewalt.htm

Positionierung des WDFV

Das Präsidium des Westdeutschen Fußballverbandes e.V. (WDFV) hat sich zum Thema Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt im Sport positioniert: „Wir haben die Aufgabe, die jungen Aktiven in ihrer Entwicklung optimal zu begleiten und sie gleichzeitig vor Gefahren zu schützen. Kinderschutz ist daher ein wichtiges Thema, das wir beim Westdeutschen Fußballverband aktiv angehen.“

Um diese Ausrichtung zu unterstreichen, wurde in der WDFV-Satzung unter § 2 Allgemeine Grundsätze als Grundlage für alle weiteren Handlungen aufgenommen, dass der Verband sich im besonderen Maße dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt verpflichtet. 

Präventiver Umgang zu sexualisierter Gewalt

Positionierung

Eine deutliche Positionierung gegen sexualisierte Gewalt ist der erste Schritt. Dies Positionierung sollte im Verein nach innen und außen kommuniziert werden. Bestenfalls entscheidet der Vorstand die Aufnahme der Positionierung in die Vereinssatzung.

Eignungsprüfung von Vereinsmitarbeiter*innen

(erweitertes Führungszeugnis/Ehrenkodex)

Es ist ratsam, die Eignung einer Person zu prüfen, bevor man diese im Jugendbereich seines Vereins einsetzt. Ein Gespräch mit dem vorherigen Verein oder die (regelmäßige) Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses können hierbei unterstützen. Die Unterzeichnung des Ehrenkodex aller Vereinsmitarbeiter setzt zudem ein Zeichen der Solidarität als Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz. 

Diese Punkte sollen nicht als Hürde verstanden werden, sondern dazu beitragen, dass sich die Kinder und Jugendlichen im Verein in einem guten und sicheren Umfeld bewegen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennen und qualifizieren

Innerhalb des Vereins werden nach Möglichkeit weibliche und männliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt, die Kenntnisse zur Problematik „sexualisierte Gewalt“ haben und/oder sich in dem Bereich qualifizieren.

Angebote zur Prävention für Kinder und Jugendliche schaffen

Kinder sollten ermutigt werden „NEIN!“ zu sagen. Die Aufbereitung des Themas durch Expert*innen vermittelt dieses Selbstvertrauen und ermöglicht einen angstfreien Umgang der Kinder mit dem Thema.

Verhaltenskodex

Legen Sie mithilfe eines Verhaltenskodex verbindliche Regeln für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen fest, die helfen das eigene Verhalten selbst einzuschätzen. Beziehen Sie Kinder und Jugendliche bei der Erarbeitung der Regeln mit ein. Dies gibt den Trainer*innen und Betreuer*innen einerseits Handlungssicherheit und andererseits wird allen Mitgliedern klar, welches Verhalten nicht akzeptiert werden muss. 

Umgang mit Verdachtsfällen

Verdachtsäußerungen sollte man ernst nehmen und gewissenhaft prüfen. Wichtig ist es, nicht selbst zu ermitteln! Dies könnte spätere Nachforschungen der Polizei behindern. Stattdessen sollte man zügig Rat bei entsprechenden Anlaufstellen suchen. 

In den drei Landesverbänden innerhalb des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) und beim WDFV wurden dazu Anlaufstellen eingerichtet. Dort bekommen Sie eine erste Hilfe. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können Dinge neutral ordnen, zu weiteren Stellen vermitteln und Ihnen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen aussprechen. Sie verstehen sich nicht als ermittelnde Behörde oder professionelle Diagnostiker. 

Einem Kind das Gefühl zu geben, das es lügt oder übertreibt, wäre ebenso falsch wie den Beschuldigten oder die Beschuldigte vorzuverurteilen. Hier muss im Sinne des betroffenen Kindes und nicht über dessen Kopf hinweg gehandelt werden. Alles sollte in enger Absprache entschieden und entsprechende Schritte eingeleitet werden. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und mit einer professionellen Anlaufstelle Kontakt aufzunehmen.

Weitere Informationen und Anlaufstellen

Kontakt beim WDFV

Hanae Ulad El Gars

Hanae Ulad El Gars

Hanae Ulad El Gars

Hanae Ulad El Gars

0203 / 71 72-2200
Kinderschutz@wdfv.de