Kinderschutz
Präventiver Umgang zu sexualisierter Gewalt
Eine deutliche Positionierung gegen sexualisierte Gewalt ist der erste Schritt. Dies Positionierung sollte im Verein nach innen und außen kommuniziert werden. Bestenfalls entscheidet der Vorstand die Aufnahme der Positionierung in die Vereinssatzung.
(erweitertes Führungszeugnis/Ehrenkodex)
Es ist ratsam, die Eignung einer Person zu prüfen, bevor man diese im Jugendbereich seines Vereins einsetzt. Ein Gespräch mit dem vorherigen Verein oder die (regelmäßige) Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses können hierbei unterstützen. Die Unterzeichnung des Ehrenkodex aller Vereinsmitarbeiter setzt zudem ein Zeichen der Solidarität als Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz.
Diese Punkte sollen nicht als Hürde verstanden werden, sondern dazu beitragen, dass sich die Kinder und Jugendlichen im Verein in einem guten und sicheren Umfeld bewegen.
Innerhalb des Vereins werden nach Möglichkeit weibliche und männliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt, die Kenntnisse zur Problematik „sexualisierte Gewalt“ haben und/oder sich in dem Bereich qualifizieren.
Kinder sollten ermutigt werden „NEIN!“ zu sagen. Die Aufbereitung des Themas durch Expert*innen vermittelt dieses Selbstvertrauen und ermöglicht einen angstfreien Umgang der Kinder mit dem Thema.
Legen Sie mithilfe eines Verhaltenskodex verbindliche Regeln für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen fest, die helfen das eigene Verhalten selbst einzuschätzen. Beziehen Sie Kinder und Jugendliche bei der Erarbeitung der Regeln mit ein. Dies gibt den Trainer*innen und Betreuer*innen einerseits Handlungssicherheit und andererseits wird allen Mitgliedern klar, welches Verhalten nicht akzeptiert werden muss.
Verdachtsäußerungen sollte man ernst nehmen und gewissenhaft prüfen. Wichtig ist es, nicht selbst zu ermitteln! Dies könnte spätere Nachforschungen der Polizei behindern. Stattdessen sollte man zügig Rat bei entsprechenden Anlaufstellen suchen.
In den drei Landesverbänden innerhalb des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) und beim WDFV wurden dazu Anlaufstellen eingerichtet. Dort bekommen Sie eine erste Hilfe. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können Dinge neutral ordnen, zu weiteren Stellen vermitteln und Ihnen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen aussprechen. Sie verstehen sich nicht als ermittelnde Behörde oder professionelle Diagnostiker.
Einem Kind das Gefühl zu geben, das es lügt oder übertreibt, wäre ebenso falsch wie den Beschuldigten oder die Beschuldigte vorzuverurteilen. Hier muss im Sinne des betroffenen Kindes und nicht über dessen Kopf hinweg gehandelt werden. Alles sollte in enger Absprache entschieden und entsprechende Schritte eingeleitet werden. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und mit einer professionellen Anlaufstelle Kontakt aufzunehmen.
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs der Bundesregierung
Initiative der Bundesregierung „Kein Raum für Missbrauch“
Hilfeportal sexueller Missbrauch | Hilfetelefon: 0800 / 2255530 (kostenfrei & anonym)
Kontakt beim WDFV
Hanae Ulad El Gars