Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) hat schließlich zur Saison 2021/2022 eine Regelung zum Spielrecht trans*, inter* und nicht-binärer Personen verabschiedet. Die Regelung trat zur Spielzeit 2021/2022 in Kraft und wurde für den Amateurfußball in die WDFV-Spielordnung (§8, Absatz 5) und die WDFV-Jugendordnung (§6, Absatz 1a) aufgenommen.
Im Kern sieht die Regelung vor, dass Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" und Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, künftig selbst die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für transgeschlechtliche Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen, weshalb die neue Regelung eine Dopingrelevanz ausschließt.
Bislang ist das in den Personaldokumenten eingetragene Geschlecht - männlich oder weiblich - maßgeblich für die Erteilung der Spielberechtigung und Zuteilung ab der Spielklasse der A-Junior*innen. Eine explizite Regelung für Personen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" gab es bisher nicht. Da es seit 2018 im Personenstandsregister möglich ist, sich als "divers" zu registrieren, nimmt die Anzahl der Personen mit diesem Eintrag zu. Das betrifft gleichermaßen Menschen, die Fußball spielen, weshalb die Festlegung eindeutiger Regelungen umso wichtiger wurde. Denn alle Menschen sollen am Fußball teilhaben können.
Um den Zugang niederschwellig zu halten, werden von den Landes- und Regionalverbänden Vertrauenspersonen benannt, die die Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "keine Angabe" und Personen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, bei der Erteilung des Spielrechts unterstützen. Die Vertrauenspersonen arbeiten eng mit der jeweiligen Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle der Landesverbände zusammen oder sind ein Teil davon und unterstützen die entsprechenden Personen bis zur finalen Erteilung der Spielberechtigung und gegebenenfalls auch darüber hinaus.