Der Westdeutsche Fußballverband

Unser Engagement für die Fußballfamilie in Nordrhein-Westfalen

Der Westdeutsche Fußballverband e. V. (WDFV) ist der größte Fachsportverband in Nordrhein-Westfalen. Er vertritt mit seinen drei Mitgliedsverbänden über 1,85 Millionen Sportler in rund 4.200 Vereinen. Die Geschichte des Verbandes geht auf den 1898 (als „Rheinischer Spiel-Verband“) gegründeten Westdeutschen Spiel-Verband zurück. Auf dem Ordentlichen Verbandstag 2016 in Duisburg wurde in der Satzung der Name Westdeutscher Fußballverband e. V. mit der offiziellen Abkürzung WDFV festgelegt.

Der Westdeutsche Fußballverband ist einer von fünf Regionalverbänden des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Die satzungsgemäße Aufgabe des Westdeutschen Fußballverbandes ist die Förderung des Fußballs, insbesondere der Jugend und des Freizeit- und Breitensports. Eine weitere Hauptaufgabe ist die Verwaltung der Spielerpässe für über 1,3 Millionen Fußballspielerinnen und Fußballspieler in Nordrhein-Westfalen.

Die Geschäftsstelle des Westdeutschen Fußballverbandes befindet sich im Sportpark Duisburg-Wedau.

Folgende Hauptaufgaben werden vom WDFV übernommen

Der WDFV ist in drei Landesverbände gegliedert:

Fußball-Verband Mittelrhein (FVM),   Fußballverband Niederrhein (FVN),  
Fußball- und Leichtathletik-Verband  Westfalen (FLVW)

Das Präsidium des Westdeutschen Fußballverbandes

Das Präsidium des Westdeutschen Fußballverbandes wurde auf dem Verbandstag 2022 in Duisburg für drei Jahre gewählt. Die Präsidiumsmitglieder führen ihre Fachbereiche mit Hilfe der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle mit ehrenamtlichem Engagement.

Foto/Video: Torbilder

Ausschüsse und Instanzen

Den Ausschüssen und Instanzen als Verbandsorganen obliegt die Verwaltung der unterschiedlichen Sportbereiche bzw. der Sportgerichtsbarkeit im jeweiligen Aufgabengebiet. Die Mitglieder in den Ausschüssen und den Instanzen werden auf den ordentlichen Verbands- und Jugendtagen des WDFV gewählt.

Satzung und Ordnungen

A: Verbandssatzung

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P-Verwaltungsanordnung über ordnungswidriges Verhalten