Rettungsanker für Sportvereine in NRW - Soforthilfe jetzt beantragen!

Energiemehrkosten abfangen

Nachricht vom: 8. Mär. 2023
Lesezeit: 2 Minuten
Foto/Video: Getty Images
Mit der Soforthilfe sollen Vereine die krisenbedingten Energiemehrkosten auf den Vereinsanlagen abfangen können (Symbolbild).

Mit der Soforthilfe von insgesamt 55,2 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vor allem viele Sportvereine dabei, trotz hoher Preise für Strom, Gas oder Öl ihren Aufgaben auch in den Wintermonaten nachkommen zu können. Die Beantragung ist noch bis zum 30. Mai 2023 möglich.

Wichtiger Rettungsanker für die von krisenbedingten Energiemehrkosten betroffenen NRW-Sportorganisationen: Dank einer Soforthilfe von insgesamt 55,2 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung vor allem viele Sportvereine dabei, trotz unverändert hoher Preise für Strom, Gas oder Öl ihren Aufgaben als Ort der gesellschaftlichen Teilhabe auch in den Wintermonaten nachkommen zu können. 

Anträge können ab Ende Februar über das LSB-Förderportal gestellt werden

„Dieses Sonderprogramm ist aus unserer Sicht ein weiteres ganz starkes Signal, dass die Politik dem Sport in einer schwierigen Lage beisteht und mit finanziellen Mitteln wirkungsvoll unter die Arme greift. Damit bleiben die Vereine hoffentlich in der Lage, ihren Mitgliedern verlässliche Angebote zu machen und auf größere Einschränkungen oder gar Schließungen verzichten zu können“, freut sich LSB-Präsident Stefan Klett über die offizielle Mitteilung aus der Staatskanzlei.

Die konkrete Abwicklung der Anträge wird (ausschließlich online) über das LSB-Förderportal erfolgen. Das dazu nötige Formular soll zur Ansicht bereits in Kürze veröffentlicht werden, die Einreichung der Anträge ist dann ab spätestens Ende Februar geplant - und bis Ende Mai möglich. Es dürfen sich neben Vereinen mit eigenen Sportanlagen auch Vereine melden, die Nutzungsgebühren für ihre sportliche Infrastruktur (z.B. Anmietung von Sportstätten in kommunalem Besitz) tragen müssen. 

„Mit den zur Verfügung gestellten Geldern lassen sich die derzeit außergewöhnlichen Belastungen in vielen Vereinskassen ohne zu hohe bürokratische Hürden auffangen. Ein solches vereinfachtes Verfahren kommt natürlich gerade den unzähligen ehrenamtlich Engagierten im Sport sehr entgegen“, betont Klett.

Quelle: LSB NRW

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