Informationen zur Wechselperiode
Servicezeiten verlängert
Informationen zur Wechselperiode
Servicezeiten verlängert

Um den überwiegend ehrenamtlich tätigen Vereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeitern eine bessere Erreichbarkeit der Abteilung Spielberechtigungen zu ermöglichen, werden die Servicezeiten der Hotline im Zeitraum vom 2. Juli bis 10. September 2026 jeweils donnerstags bis 19:00 Uhr verlängert.
Die Abteilung Spielberechtigungen setzt auf den weiteren konsequenten Ausbau der digitalen Möglichkeiten bei der Antragstellung. So wurde eine weitere Möglichkeit für Vertragsspieler-Angelegenheiten geschaffen (Neuer Vertrag für kommenden Vereinswechsel). Der entsprechende Leitfaden ist auf der Seite der Abteilung Spielberechtigungen aufgeführt.
Nachfolgend bitten wir um Beachtung der weiteren wichtigen Hinweise:
Frist zur Abmeldung beim Vereinswechsel von Amateurspielern
Der Spieler*in muss sich bis spätestens 30.06.2026 beim bisherigen Verein als aktiver Spieler*in
ordnungsgemäß abmelden. Im Erwachsenenbereich besteht zudem bis zu diesem Datum die
Option einer stellvertretenden Abmeldung (Abmeldung durch den aufnehmenden Verein) via
Antrag Online.
Frist zur Einreichung der Spielberechtigungsunterlagen
Die vollständigen Vereinswechselunterlagen müssen bis zum 31.08.2026 der Abteilung
Spielberechtigungen / Passstelle vorliegen (vorzugsweise per DFBnet Antragstellung Online),
damit der Vorgang in der Wechselperiode I berücksichtigt werden kann.
Welche Spielberechtigungsunterlagen werden bei der Antragstellung Online benötigt?
Es werden exakt die Spielberechtigungsunterlagen benötigt, die früher bei der Abteilung
Spielberechtigungen / Passstelle des WDFV eingereicht wurden.
Die entsprechenden Unterlagen (z. B. der ausgefüllte Spielberechtigungsantrag,
Geburtsdatenbescheinigung, Nachweis der Abmeldung, Vollmacht für die stellvertretende
Abmeldung, nachträgliche Zustimmung etc.) sind zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen
dem WDFV vorzulegen.