Hinweise zum Umgang mit Papier-Spielerpässen
Nachweis von Spielberechtigungen komplett digital
Hinweise zum Umgang mit Papier-Spielerpässen
Nachweis von Spielberechtigungen komplett digital
Ab der neuen Saison wird die Spielberechtigung ausschließlich digital mittels DFBnet Spielplus nachgewiesen. Die noch ausgestellten Papier-Spielerpässe können an die Passstelle des WDFV gegeben oder datenschutzrechtlich entsorgt werden.
Ab der neuen Saison wird die Spielberechtigung für die Fußballerinnen und Fußballer in den Vereinen auf dem Gebiet des Westdeutschen Fußballverbandes ausschließlich mittels DFBnet Spielplus nachgewiesen. Wie bereits durch den WDFV kommuniziert wird durch diesen Schritt die bisher gültige gedruckte Papierform abgelöst.
Rechtzeitig zur Umsetzung des nächsten Schritts in die digitale Zukunft und zum Start in die Wechselperiode I hat der WDFV die Vereine des FV Mittelrhein, FV Niederrhein und FLV Westfalen darüber informiert, wie mit den ausgestellten Papier-Spielerpässen umzugehen ist und welche Regelungen bei der Vernichtung der Dokumente zu beachten sind. Grundsätzlich können die Spielerpässe, die Eigentum des Westdeutschen Fußballverbandes sind, an die Passstelle des WDFV gegeben oder datenschutzrechtlich entsorgt werden.
Ausgeschlossen von der Entsorgung sind Spielerpässe, die im Rahmen der Nutzung der Antragstellung Online im DFBnet SpielPlus gemäß den Nutzungsbedingungen für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden müssen.
Die Spielberechtigung im Jugendbereich wird ab dem 01.08.2023 grundsätzlich mittels DFBnet Spielplus nachgewiesen. Im Seniorenbereich wird dieser Schritt zum 01.07.2023 umgesetzt. Noch vorhandene Spielerpässe in Papierform soll der Verein in diesem Zusammenhang bei der Passstelle des WDFV zur Vernichtung einreichen, die Vernichtung selbst unverzüglich durchführen oder den auf der Vorder- und Rückseite als „UNGÜLTIG“ gekennzeichneten Spielerpass (entwerteten Spielerpass) dem/der Spieler*in, bei minderjährigen Spieler*innen den Eltern oder einem gesetzlichen Vertreter, aushändigen.
Grundsätzlich gilt, dass die Spielberechtigung bis zum 31.08.2023 auch noch durch den gedruckten Spielerpass nachgewiesen werden kann.
Weitere Informationen liefert das FAQ: Fragen und Antworten zum Wegfall des Spielerpasses
Für alle noch offenen Fragen rund um Spielberechtigungen kann die Service-Hotline des WDFV kontaktiert werden: 0203 7172 - 160. Erreichbarkeit: 08.00-16.30 Uhr (montags bis freitags).
Autor*in: WDFV.de
Das muss beim Vereinswechsel beachtet werden: Hinweise zur Wechselperiode I im Sommer 2023 gibt es hier.
Daniel Sawitzki
Abteilungsleiter Spielberechtigungen / Stv. Geschäftsführer
Daniel Sawitzki
Abteilungsleiter Spielberechtigungen / Stv. Geschäftsführer
0203 / 71 72-0sawitzki@wdfv.de