Wechselperiode II
Das ist beim Vereinswechsel zu beachten
Wechselperiode II
Das ist beim Vereinswechsel zu beachten

Die Wechselperiode II beginnt am 1. Januar und endet in 2026 am 02.02.2026. Innerhalb dieses Zeitraums können Spieler ihren Verein wechseln, vorausgesetzt, alle erforderlichen Formalitäten werden rechtzeitig abgeschlossen.
Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, beachten Sie bitte die nachfolgenden Infos:
Fristen
Die vollständigen Spielberechtigungsunterlagen müssen via DFBnet Pass Online beantragt worden sein oder der Passstelle / Abteilung Spielberechtigungen bis zum 02.02.2026 vorliegen.
Abmeldung
Die Abmeldung beim abgebenden Verein muss bis 31.12.2025 erfolgt sein.
Ausbildungsentschädigung
Die Regelung, dass eine Nicht-Zustimmung durch Zahlung eines festgelegten Entschädigungsbetrags ersetzt werden kann, gilt in der Wechselperiode II nicht.
Nachträgliche Zustimmung
Eine sofortige Spielberechtigung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss bis spätestens 02.02.2026 via DFBnet Pass Online durch den aufnehmenden Verein beantragt worden sein.
Internationaler Vereinswechsel
Auch bei einem internationalen Vereinswechsel gilt die Wechselperiode, d. h. bis spätestens 02.02.2026 muss der Antrag inklusive der benötigten Unterlagen online in DFBnet Pass-Online gestellt sein, bzw. in Ausnahmefällen der Passstelle / Abteilung Spielberechtigungen vorliegen.
Folgende Punkte sind außerdem zu beachten
Wechselperiode II gilt nicht für den Jugendbereich (jüngerer A-Junior bzw. jüngere B-Juniorin abwärts).