Wechselperiode II

Das ist beim Vereinswechsel zu beachten

Nachricht vom: 17. Dez. 2025
Lesezeit: 1 Minute
Fußball der gerade ins Tornetz eingeschlagen ist
Foto/Video: Torbilder

Die Wechselperiode II beginnt am 1. Januar und endet in 2026 am 02.02.2026. Innerhalb dieses Zeitraums können Spieler ihren Verein wechseln, vorausgesetzt, alle erforderlichen Formalitäten werden rechtzeitig abgeschlossen.

Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, beachten Sie bitte die nachfolgenden Infos:

Fristen

Die vollständigen Spielberechtigungsunterlagen müssen via DFBnet Pass Online beantragt worden sein oder der Passstelle / Abteilung Spielberechtigungen bis zum 02.02.2026 vorliegen. 

Abmeldung

Die Abmeldung beim abgebenden Verein muss bis 31.12.2025 erfolgt sein.

Ausbildungsentschädigung

Die Regelung, dass eine Nicht-Zustimmung durch Zahlung eines festgelegten Entschädigungsbetrags ersetzt werden kann, gilt in der Wechselperiode II nicht.

Nachträgliche Zustimmung

Eine sofortige Spielberechtigung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss bis spätestens 02.02.2026 via DFBnet Pass Online durch den aufnehmenden Verein beantragt worden sein.

Internationaler Vereinswechsel

Auch bei einem internationalen Vereinswechsel gilt die Wechselperiode, d. h. bis spätestens 02.02.2026 muss der Antrag inklusive der benötigten Unterlagen online in DFBnet Pass-Online gestellt sein, bzw. in Ausnahmefällen der Passstelle / Abteilung Spielberechtigungen vorliegen.

Folgende Punkte sind außerdem zu beachten

Wechselperiode II gilt nicht für den Jugendbereich (jüngerer A-Junior bzw. jüngere B-Juniorin abwärts). 


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