FAQ zum Spielrecht trans*, inter* und nicht-binärer Personen

Personenstandeintrag: Fragen und Antworten

Nachricht vom: 9. Dez. 2022
Lesezeit: 1 Minute
Regenbogenfahne
Foto/Video: Getty Images
Symbolbild

Was ist im Hinblick auf die Spielberechtigung zu beachten, wenn im Personenstandseintrag kein Geschlecht, „divers“ oder eine andere Bezeichnung als „weiblich“ oder „männlich“ eingetragen ist? Diese und weitere Fragen zur Thematik werden im FAQ des Westdeutschen Fußballverbandes beantwortet. 

In §8 (5) der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) ist geregelt, dass "die Spielberechtigung nach dem im behördlichen Personenstandseintrag oder einem vergleichbaren ausländischen Behördenregister angegebenen Geschlecht „weiblich“ oder „männlich“ entsprechend für die Frauen- oder Herrenmannschaft erteilt wird. In der Jugendspielordnung/WDFV ist ein entsprechender Eintrag unter §6 (1a) JSpO/WDFV zu finden.

Zum FAQ Personenstandseintrag

Autor*in: WDFV.de


Philipp Wälbers

Philipp Wälbers
Koordinator für Gesellschaftliche Verantwortung

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waelbers@wdfv.de