Herren-Regionalliga West: 1. FC Düren erhält keine Zulassung

Zulassungsverfahren zur Saison 2023/2024

Nachricht vom: 16. Mai. 2023
Lesezeit: 2 Minuten

Der 1. FC Düren erhält vom Westdeutschen Fußballverband keine Zulassung zur Herren-Regionalliga West für die Spielzeit 2023/2024. Der Verein verfügt für die kommende Spielzeit über keine regionalligataugliche Spielstätte im Sinne der Sicherheits-Mindeststandards.

Der 1. FC Düren erhält vom Westdeutschen Fußballverband (WDFV) keine Zulassung zur Herren-Regionalliga West für die Spielzeit 2023/2024. Das hat der Fußballausschuss des WDFV entschieden. Die Zulassung wird dem 1. FC Düren verweigert, weil der Verein mit der benannten Spielstätte „Westkampfbahn“ über keine regionalligataugliche Spielstätte im Sinne der Sicherheits-Mindeststandards für die Spielzeit 2023/2024 verfügt. 

Aufforderungen, die uneingeschränkte Regionalligatauglichkeit für die Spielstätte „Westkampfbahn“ einzureichen, bzw. ein alternatives regionalligataugliches Stadion zu benennen, ist der Verein nicht nachgekommen.

Der Verein 1. FC Düren wurde mit Zwischenbescheid vom 13.04.2023 bzw. mit Schreiben vom 26.04.2023, mit dem die Frist verlängert wurde (Bewerbungsstichtag für die Zulassung war der 31.03.2023), aufgefordert, die vorbehaltlose Bestätigung der zuständigen Polizeibehörde über die uneingeschränkte Regionalligatauglichkeit für die Spielstätte „Westkampfbahn“ bis zum 09.05.2023 einzureichen. Alternativ wurde der Verein 1. FC Düren darauf hingewiesen, innerhalb dieser Frist ein anderes regionalligataugliches Stadion, in dem die Sicherheits-Mindeststandards vollumfänglich erfüllt werden, einschließlich der erforderlichen Bestätigungen des Stadioneigentümers und der zuständigen Polizeibehörde, zu benennen.

Eine solche Bestätigung bzw. Benennung wurde vom Verein nicht erbracht. In einer Bescheinigung der zuständigen Polizeibehörde wurde stattdessen ausgeführt, dass das Stadion „Westkampfbahn“ die Sicherheits-Mindeststandards nicht erfüllt. 

Der 1. FC Düren hat die Möglichkeit binnen einer Frist von 10 Tagen einen Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung zu stellen. 

Autor*in: WDFV.de