WDFV-Sportgericht wertet abgebrochenes Spiel mit 4:1 für 1. FC Köln U23

Herren-Regionalliga West

Nachricht vom: 15. Sep. 2022
Lesezeit: 3 Minuten
Das WDFV-Sportgericht hat über die Wertung des abgebrochenen Spiels in der Herren-Regionalliga West zwischen 1. FC Köln U23 und Rot-Weiß Oberhausen entschieden.

Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes hat das am 12. August 2022 abgebrochene Spiel in der Herren-Regionalliga West zwischen 1. FC Köln U23 und Rot-Weiß Oberhausen mit 4:1 Toren und 3 Punkten für den 1. FC Köln als gewonnen gewertet. 

Die Begegnung im Kölner Franz-Kremer-Stadion war in der 88. Minute beim Stande von 4:1 für die Gastgeber von Schiedsrichter Marc Jäger zunächst für mehr als 30 Minuten unterbrochen und danach abgebrochen worden. Mehrere Menschen, die beiden Fanlagern zugeordnet wurden, waren zuvor aus dem Zuschauerbereich in den Innenraum gelangt und anschließend über das Spielfeld gelaufen. Ursächlich für den Platzsturm war die Entwendung einer am Zaun befindlichen Oberhausener Fan-Fahne durch mutmaßliche FC-Anhänger, die sich mit Westen des Ordnungsdienstes bekleidet im Innenraum des Stadions aufhielten.

Nachdem während der Spielunterbrechung die Zuschauerbereiche im Franz-Kremer-Stadion geräumt waren, erklärte der Vertreter des Gastvereins, dass RWO nicht zur Wiederaufnahme des Spiels bereit sein. Daraufhin brach Schiedsrichter Marc Jäger die Partie ab.

Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes unter dem Vorsitz von Nils Wille (Fußballverband Niederrhein) verwies in der Urteilsbegründung in der Verhandlung am Montag, 12. September 2022, darauf, dass die geplante Wiederaufnahme der Partie durch den Schiedsrichter möglich gewesen sei und dass der Schiedsrichter alle Maßnahmen ergriffen habe, um das Spiel fortzusetzen, das Spiel aufgrund der Entscheidung des Gastvereins aber abbrechen musste. Laut Paragraf 36, Absatz 3, der WDFV-Spielordnung ist „eine Mannschaft nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt“. Demnach entscheidet allein der Schiedsrichter, ob ein Spiel fortgeführt wird.

Als Rechtsfolge ist laut WDFV-Spielordnung in Paragraf 43, Absatz 2, Nummer 2, die Spielwertung vorgegeben. Demnach wird „ein Spiel einer Mannschaft als verloren und der anderen Mannschaft als gewonnen gewertet, wenn sie… ein Spiel abbricht oder den Abbruch verschuldet.“ In Paragraf 43, Absatz 2, Nummer 1 ist festgelegt: „Hat die an einem Spielabbruch durch den Schiedsrichter unschuldige Mannschaft im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis als 2:0 Tore erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet.“

Vereine mit Geldstrafen belegt

Im Zusammenhang, mit dem am 12. August 2022 abgebrochenen Spiel in der Herren-Regionalliga West zwischen 1. FC Köln U23 und Rot-Weiß Oberhausen, sind zudem beide Vereine mit Geldstrafen wegen des Fehlverhaltens der den Vereinen zuzurechnender Anhänger belegt worden. Der Verein RW Oberhausen wurde mit einer Geldstrafe von 250 Euro belegt. Der Verein 1. FC Köln wurde mit einer Geldstrafe von 7500 Euro belegt, davon wurde ein Teilbetrag von 2500 Euro zur Bewährung ausgesetzt.

Autor*in: WDFV.de