Informationen zur Wechselperiode - Verlängerte Servicezeiten

Hotline ab dem 20.06.2024 jeden Donnerstag bis 19:00 Uhr

Nachricht vom: 29. Jun. 2024
Lesezeit: 2 Minuten
Bild einer Telefonanlage im büro.
Foto/Video: shutterstock

Zur Optimierung der Service-Leistung der Abteilung Spielberechtigungen ist die Hotline in der Hochsaison ab dem 20.06.2024 jeden Donnerstag bis 19:00 Uhr erreichbar.

 

Um den überwiegend ehrenamtlichen Vereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeitern eine bessere Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme mit der Abteilung Spielberechtigungen zu schaffen, wurde die Service-Zeit der Hotline an jedem Donnerstag in der Hochsaison bis 19.00 Uhr ausgeweitet. Ebenso setzt die Abteilung Spielberechtigungen auf den weiteren Konsequenten Ausbau der digitalen Möglichkeiten bei der Antragstellung. So wurden zwei weitere Möglichkeiten für Vertragsspieler-Angelegenheiten geschaffen (Neuer Vertrag im eigenen Verein und Reamateurisierung eins Vertragsspielers im eigenen Verein). Die entsprechenden Leitfäden sind auf der Seiter der Abteilung Spielberechtigungen aufgeführt.

Um außerdem noch aktueller bei der Bearbeitung, insbesondere bei der Antragstellung zum Wochenende, zu sein, erfolgt samstagmorgens ebenfalls eine Bearbeitung von Anträgen (keine Hotline). Hierdurch sollen möglichst viele Spielberechtigungen bereits zum Wochenende erteilt sein.

Nachfolgend bitten wir um Beachtung der weiteren wichtigen Hinweise:

Frist zur Abmeldung beim Vereinswechsel von Amateurspielern

Der Spieler*in muss sich bis spätestens 30.06.2024 beim bisherigen Verein als aktiver Spieler*in ordnungsgemäß abmelden. Im Erwachsenenbereich besteht zudem die Option einer stellvertretenden Abmeldung via Antrag Online.

Frist zur Einreichung der Spielberechtigungsunterlagen

Da der 31.08.2024 in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist zur Einreichung der Vereinswechselunterlagen auf den darauffolgenden Werktag. Somit endet die Frist am Montag, 02.09.2024.

Welche Spielberechtigungsunterlagen werden bei der Antragstellung Online benötigt?

Es werden exakt die Spielberechtigungsunterlagen benötigt, die früher bei der Abteilung Spielberechtigungen / Passstelle des WDFV eingereicht wurden.

Die entsprechenden Unterlagen (z. B. der ausgefüllte Spielberechtigungsantrag, Geburtsdatenbescheinigung, Nachweis der Abmeldung, Vollmacht für die Abmeldung, nachträgliche Zustimmung etc.) sind zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem WDFV vorzulegen.